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MIETVERTRAG:
BEDINGUNGEN:
- Der gemietete Wagen, sowie das Extrazubehör werden dem Mieter in sowohl technisch als auch äusserlich und muss dem Vermieter bei Beendigung dieses Vertrags
im gleichen Zustand zurückgegeben werden.
- Die Vermietung für ganze Tage endet, unabhängig
von der Uhrzeit der Übergabe des Wagens, an der im betreffenden
Kästchen auf der Vorderseite dieses Vertrags eingetragenen Uhrzeit,
unter "vorgesehene Rückgabe".
- Die vorzeitige Auflösung oder die Verlängerung
dieses Vertrages muss bei dem Vermieter mindestens vierundzwanzig Stunden
im Voraus beantragt werden, da im gegensätzlichen Fall dieVermietungsfirma
in jedem Fall das Recht hat, den vollen Preis des Vertrages und die
Verspätung der Übergabe mit fünfzig Prozent Erhöhung
auf den normalen festgesetzten Preis zu verlangen.
Betreffend des vorgehenden Paragraphs wird festgelegt, dass jegliche
Versicherung, die von dem Mieter unterschrieben wurde und nicht im Preis
beinhaltet ist, an dem im Vertrag festgesetzten Zeitpunkt erlöscht,
ausgenommen im Fall einer schriftlichen, von beiden Seiten anerkannten
Verlängerung.
- Ausser dem angemessenen Gebrauch des Wagens, hat der
Mieter das Recht, auf ein Wartungsservice des Wagens, sowie auf dessen
Ersetzung im Falle einer mechanischen Panne, die nicht dem Mieter zuzuschreiben
ist, und dessen Reparatur über zwei Stunden dauert. Der Mieter
hat ebenso das Anrecht auf kostenlose Lieferung und Entgegennahme des
Wagens bei Entfernungen bis zu fünf Kilometern vom Vermietungsbüro.
- Folgendes ist ausdrücklich verboten:
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a) Das Fahren des Wagens durch eine andere Person, oder durch
eine vom Vermieter nicht erlaubte Person, auf Antrag des Mieters
und unter seiner alleinigen Verantwortung.
b) Die Untervermietung des Wagens oder der Personentransport
gegen Bezahlung.
c) Der Transport von mehr Personen als die dafür erlaubte
Platzanzahl.
d) Die Überladung des Wagens, sowie der Transport von
Tieren, brennbaren, sprenggefährlichen, schlecht riechenden
und gefährlichen Materialen.
e) Die Verwendung des Wagens bei Autorennen, Sportrallies oder
Geschwindigkeitsproben, oder um andere Fahrzeuge oder Anhänger
abzuschleppen oder zu schieben.
f) Das Fahren des Wagens ausserhalb von denjenigen Strassen,
die gewöhnlich von Fahrzeugen des gleichen Typs benutzt
werden.
g) Leichtfertiges oder nachlässiges Fahren, Fahren unter
der Wirkung von jedem beliebigen Wirkstoff oder einer Krankheit,
welche den körperlichen und seelischen Zustand des Fahrers
sowie dessen Reflexe beeinträchtigen kann.
h) Den Wagen ausserhalb des Insel- oder Festlandsgebiet, in
dem der Vertrag unterschrieben wurde, zu führen, ohne die
ausdrückliche und schriftliche Genehmigung des Vermieters.
i) An öffentlichen Plätzen Sachen im Wagen zu lassen,
die von aussen sichtbar sind, was zu gewalttätigem Aufbruch,
Einbruch und Diebstahl führen kann.
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- Der Preis beinhaltet die Plichtversicherung, die unbeschränkte
Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten, Diebstahl- und Brandversicherung
in den Fällen, die nicht dem Vermieter anzurechnen sind. Fahrräder
sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- Alle Schäden und Nachteile, die an dem oder durch
das gemietete Fahrzeug enstehen, und die nicht durch die im Preis inbegriffenen
Versicherungen gedeckt sind, und in denjenigen Fällen, in denen
keine bestimmte Person dafür verantwortlich gemacht werden kann,
fallen allein auf Kosten des Mieters.
- Um die vorher erwähnte Verantwortung des Mieters
und um die persönlichen Schäden an Beifahrern im Fahrzeug
ganz oder teilweise zu decken, kann dieser verschiedene Versicherungen
abschliessen unter den vorher angebotenen Bedingungen. Dieses wird in
dem dementsprechenden Kästchen auf der Vorderseite dieses Vertrags
vermerkt. Unabhängig davon, welche Versicherung die Parteien abschliessen,
behält sich die Vermietungsfirma das Recht vor, dem Mieter eine
Kaution anzurechnen, deren Summe gemäss Fall variiert, oder auf
der abgeschlossenen Versicherung die Selbstbeteiligungsumme anzurechnen,
die die Vermietungsfirma als angemessen schätzt. Die abgeschlossene
Versicherung übernimmt die durch sie gedeckte festgelegte Verantwortungen,
solange der Mieter die unter Bedingung 5 festgelegten Verbote nicht
überschreitet, und dieser die Polizei informiert, um das den entsprechenden
Bericht aufzunehmen, gemäss dessen ob dritte verwickelt sind oder
nicht. In jedem Fall verstehen sich die Versicherungen ab der Selbstbeteiligungssumme,
wie auf der Vorderseite dieses Vertrags festgelegt. Das Verlieren der
Schlüssel sowie verursachte Schäden im Inneren des Wagens
sind nicht durch die Versicherung gedeckt.
- Geldliche Verantwortung, die aus diesem Vertrag auf
Kosten des Mieters herleiten, aus welchem Grund auch immer, werden mit
einem Zins von zwanzig Prozent jährlich belastet, ab dem Datum
an dem der Vermieter diesen verlangen kann, und nicht ab dem Datum an
dem der Zins tatsächlich verlangt wird.
- Im Falle irgendwelcher Streitigkeiten als Folge der
Deutung oder Nichteinhaltung der Bedingungen dieses Vertrags, verzichten
die Parteien auf ihrem eigenen Gerichtsstand und unterstellen sich der
Rechtssprechung der Gerichte des Ortes, in dem der Vertrag unterschrieben
wurde.
- Der Vermieter wird ausdrücklich von jeder Verantwortung
im Zusammenhang mit der ungebührlichen Verwendung des Fahrzeugs
befreit, insbesondere aufgrund der Nichteinhaltungen der Punkte unter
Bedingung 5 dieses Vertrags.
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